

Der im Volksmund oft zitierte Spruch "Der Fisch stinkt vom Kopfe her", lässt sich sehr stark auch im Bereich des Trends "Bring Your Own Device (BYOD)" beobachten. Viele aktuelle Studien nennen immer wieder die (jüngeren) Mitarbeiter im Unternehmen als Treiber der BYOD-Initiativen heraus. Die Generation facebook oder auch als die Digital Natives Bezeichneten wollen und brauchen angeblich Ihre eigenen elektronischen Geräte (Devices), wie Smartphone oder auch das Tablet, um produktiv und mit Leidenschaft bei der Arbeit zu sein. Da sie die digitale Ubiquität gewohnt sind, möchten sie dies auch im dienstlichen Umfeld nicht missen. Die primär auf Homogenität und Sicherheit ausgerichtete Firmen-IT kann diesen Wunsch angeblich nicht erfüllen.
Dennoch lässt sich immer öfter beobachten, dass BYOD eher bei dem höheren Management beginnt, die eben "gleicher als die Gleichen" sind und für sich immer Sonderfälle in Anspruch nehmen. So möchte gerade die Führungsmanschaft mit dem schicke (private) iPhone oder iPad auf das Firmennetz zugreifen können und E-Mails und Kalendereinträge bearbeiten. Diesem Wunsch wird dann auf Grund der dienstlichen Position von der IT oftmals als Sonderlösung nachgekommen, da man denen „von da Oben“ das nicht verwehren kann. Mit solchen
Dies zeigt auch die aktuelle Untersuchung im Rahmen der Leseranalyse Entscheidungsträger 2013 in Wirtschaft und Verwaltung (LAE), die jährlich Erhebung unter Selbstständigen, Freiberuflern, leitenden Angestellten und höheren Beamten. Die Zielgruppe umfasst laut dieser Definition rund 2,71 Millionen Personen in leitender Position. Auch wenn diese Studie primär die analoge und digitale Mediennutzung von Führungskräften ermittelt, so zeigt durch die Erweiterung der Fragenkataloges um die Crossmedia-Reichweite, dass über 50 Prozent der Führungskräfte auf private Device für den dienstlich induzierten Medienkonsum zurückgreifen. Zugrunde liegt ihr die Nutzung einzelner digitaler Kanäle auf Wochenbasis. So kommt alleine der Spiegel via iPad auf 50 Prozent Nutzeranteil.
Weitere Informationen zur LAE-Studie 2013 von dem Verlagshausverband Gruner&Jahr finden Sie hier.
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Kommentare 22
Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Welche Rolle sollte bei privaten Geräten die betroffene Fachseite bei der ersten Bewertung des Ergebnisses spielen? So entstünde aus der ersten Lösung ein belastbarer Lernschritt. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.
Für mich gehört noch ein fester Zeitpunkt zur Nachprüfung dazu. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Maßnahme nur erledigt wurde oder tatsächlich etwas verbessert hat.
Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Ich finde den Ansatz plausibel, aber noch sehr grundsätzlich. An welchem konkreten Entscheidungspunkt würde er einen Unterschied machen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen?
Das würde ich an einem konkreten Szenario prüfen. Eine Beschreibung zeigt die Absicht; die gemeinsame Durchführung zeigt, wo Informationen oder Übergaben fehlen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Wie lässt sich bei Trennung privater und dienstlicher Daten vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Trennung privater und dienstlicher Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Mein Vorschlag wäre: Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist.
Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?
Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Bei eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung scheint mir die zeitliche Perspektive wichtig. Eine einmalige Prüfung sagt wenig darüber aus, ob die Lösung dauerhaft funktioniert.