BLOG

BLOG

Schriftgröße: + –
1 Minuten Lesezeit (183 Worte)

Überwachungsstaat - Was ist das?

Überwachungsstaat - Was ist das? Überwachungsstaat - Was ist das?

Etwas Offtoppic, aber dennoch im Kontext zu sehen ist das Thema Überwachung durch den Staat mittels Smartphone Ortung und das Mitlesen von E-Mails, dem Browserverlauf und einem Vieotelefonat mittels Skype, Facetime oder Hangout. Was in der TV-Serie Navi CSI, CSY New York & Co Alltag war, haben viele bisher nur für eine Hollywood Show gehalten. "Dank" der Enthüllungen von Edward Snowden sind diese offensichtlich jedoch Realität geworden

Der Cartoon von Videokünstler manniacs über den sogenannten Überwachungsstaat veranschaulicht auf recht einfach und übersichtlich, weshalb sich die Totalüberwachung der Bürger via PRISM (USA) und TEMPORA (UK) nicht einfach mit dem Rückgriff auf den Schutz der Bürger vor Kriminalität und Terrorismus relativieren lassen. Eine lückenlose und kontinuierliche andachtslose staatliche Überwachung stellt das Verhältnis von Bürger und Staat auf den Kopf, indem es den Bürger unter Generalverdacht stellt, die Handlungen staatlicher Akteure und deren Motive indes nicht hinterfragt. Totalüberwachung ist teuer und birgt ein riesiges Missbrauchspotential. Nicht der Terrorismus, sondern der mündige Bürger wird bekämpft. Wer also verstehen will, warum immer mehr Menschen sich über PRISM, Tempora, die Geheimdienste etc. ärgern, schaue sich dieses Video von manniac:

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
15
×
Blog-Beitrag abonnieren

Wenn Sie den Blog-Beitrag abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, sobald es Updates auf dieser Website gibt.

Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitgebersi...
Bring your own Device und IT Compliance

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare 21

Petra Winter am Donnerstag, 08. August 2013 15:56

Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?

Eine Frage zur Umsetzung: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Beobachtung wäre wichtiger als eine reine Vollständigkeitsquote?
Gäste - Niklas Möller am Donnerstag, 08. August 2013 17:04

Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.

Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.
Moritz Schreiber am Donnerstag, 08. August 2013 20:42

Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?

Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Markus Groß am Freitag, 09. August 2013 07:44

Das ist die wesentliche Abgrenzung. Eine Dokumentation zeigt zunächst nur, was vorgesehen oder getan wurde; erst die überprüfte Wirkung macht daraus einen Steuerungsimpuls.

Das ist die wesentliche Abgrenzung. Eine Dokumentation zeigt zunächst nur, was vorgesehen oder getan wurde; erst die überprüfte Wirkung macht daraus einen Steuerungsimpuls.
Gäste - Jens Wagner am Freitag, 09. August 2013 15:16

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.

Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Andreas Albers am Donnerstag, 08. August 2013 19:58

Eine Frage zur Umsetzung: Wo verläuft für dich die sinnvolle Grenze zwischen persönlicher Nutzung und betrieblicher Verantwortung?

Eine Frage zur Umsetzung: Wo verläuft für dich die sinnvolle Grenze zwischen persönlicher Nutzung und betrieblicher Verantwortung?
Theresa Weber am Freitag, 09. August 2013 07:36

Das hängt stark von den betroffenen Daten und Anwendungen ab. Eine verständliche Vereinbarung hilft mehr als eine Regel, die im Alltag niemand einhalten kann.

Das hängt stark von den betroffenen Daten und Anwendungen ab. Eine verständliche Vereinbarung hilft mehr als eine Regel, die im Alltag niemand einhalten kann.
Daniel Ahrens am Freitag, 09. August 2013 12:53

Welche Annahme sollte man bei der Abgrenzung von Nutzung und Verantwortung zuerst hinterfragen, wenn das Ergebnis anders ausfällt als erwartet? So wäre auch bei veränderten Voraussetzungen klar, was zu tun ist. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.

Welche Annahme sollte man bei der Abgrenzung von Nutzung und Verantwortung zuerst hinterfragen, wenn das Ergebnis anders ausfällt als erwartet? So wäre auch bei veränderten Voraussetzungen klar, was zu tun ist. Ein kurzer Vermerk im bestehenden Ablauf dürfte dafür ausreichen.
Gäste - Thomas Bergmann am Dienstag, 13. August 2013 08:10

Ein weiterer Punkt: Wäre Transparenz über die Kontrolle schon ausreichend, oder braucht es zusätzlich echte technische Grenzen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ein weiterer Punkt: Wäre Transparenz über die Kontrolle schon ausreichend, oder braucht es zusätzlich echte technische Grenzen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Mark Walter am Dienstag, 13. August 2013 09:10

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Transparenz wäre mein erster Schritt, aber nicht der einzige. Auch der Umfang der erfassten Daten sollte zum jeweiligen Zweck passen.

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Transparenz wäre mein erster Schritt, aber nicht der einzige. Auch der Umfang der erfassten Daten sollte zum jeweiligen Zweck passen.
Gäste - Doris Ulrich am Dienstag, 13. August 2013 10:47

Den Nutzen sehe ich. Trotzdem würde ich vermeiden, jede Ausnahme sofort mit einer weiteren Richtlinie zu beantworten.

Den Nutzen sehe ich. Trotzdem würde ich vermeiden, jede Ausnahme sofort mit einer weiteren Richtlinie zu beantworten.
Markus Groß am Dienstag, 13. August 2013 12:16

Für mich wäre eine kurze regelmäßige Überprüfung praktikabler als eine seltene große Überarbeitung. Änderungen im normalen Betrieb könnten dabei als Anlass dienen. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Transparenz wäre mein erster Schritt, aber nicht der einzige. Auch der Umfang der erfassten Daten sollte zum jeweiligen Zweck passen.

Für mich wäre eine kurze regelmäßige Überprüfung praktikabler als eine seltene große Überarbeitung. Änderungen im normalen Betrieb könnten dabei als Anlass dienen. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Transparenz wäre mein erster Schritt, aber nicht der einzige. Auch der Umfang der erfassten Daten sollte zum jeweiligen Zweck passen.
Gäste - Uwe Baumann am Donnerstag, 12. September 2013 07:05

Was wäre bei Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten ein nachvollziehbares Kriterium für den Abschluss einer Maßnahme?

Was wäre bei Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten ein nachvollziehbares Kriterium für den Abschluss einer Maßnahme?
Gäste - Katharina Krüger am Donnerstag, 12. September 2013 08:27

Der Abschluss sollte an einem überprüfbaren Ergebnis hängen. Zusätzlich würde ich festhalten, welche Einschränkungen bleiben und wann die Wirkung erneut geprüft wird. Für Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Der Abschluss sollte an einem überprüfbaren Ergebnis hängen. Zusätzlich würde ich festhalten, welche Einschränkungen bleiben und wann die Wirkung erneut geprüft wird. Für Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Doris Ulrich am Montag, 30. September 2013 11:28

Wie wird verhindert, dass notwendige Sicherheitskontrollen zu einer umfassenden Überwachung werden? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Wie wird verhindert, dass notwendige Sicherheitskontrollen zu einer umfassenden Überwachung werden? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Thomas Bergmann am Montag, 30. September 2013 12:16

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Ich würde den Zweck und die Grenzen jeder Kontrolle ausdrücklich beschreiben. Ein Sicherheitsinteresse erklärt für mich nicht automatisch jeden denkbaren Zugriff.

Für mich liegt der Schwerpunkt hier: Ich würde den Zweck und die Grenzen jeder Kontrolle ausdrücklich beschreiben. Ein Sicherheitsinteresse erklärt für mich nicht automatisch jeden denkbaren Zugriff.
Mark Walter am Montag, 30. September 2013 14:40

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Felix Scholz am Dienstag, 01. September 2015 07:24

Welche Entscheidung müsste zu Zweckbindung und Datensparsamkeit zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?

Welche Entscheidung müsste zu Zweckbindung und Datensparsamkeit zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?
Markus Groß am Dienstag, 01. September 2015 09:16

Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Zweckbindung und Datensparsamkeit sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Zweckbindung und Datensparsamkeit sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Jan Peters am Samstag, 30. Mai 2020 07:05

Ergänzend würde ich den Blick auf angemessenen Datenschutz im Alltag richten. Welche Mindestinformation wird dafür im Alltag wirklich benötigt?

Ergänzend würde ich den Blick auf angemessenen Datenschutz im Alltag richten. Welche Mindestinformation wird dafür im Alltag wirklich benötigt?
Benjamin Koch am Sonntag, 18. September 2016 18:13

Interessant finde ich hier vor allem angemessenen Datenschutz im Alltag. Eine kleine, sauber ausgewertete Erprobung wäre dafür aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.

Interessant finde ich hier vor allem angemessenen Datenschutz im Alltag. Eine kleine, sauber ausgewertete Erprobung wäre dafür aussagekräftiger als eine breite Papierlösung.
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 09. Oktober 2026

Sicherheitscode (Captcha)

Image

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

CookieHint and Consent by reDim GmbH (Öffnet in neuem Fenster)