Einordnung zum Veröffentlichungszeitpunkt: Ein KI-Register sollte Einsatz, Verantwortlichkeiten und Risikoeinordnung getrennt von den jeweils maßgeblichen Anwendungsfristen führen. Änderungen am regulatorischen Fahrplan sind ein Anlass zur Überprüfung des Registers; sie ändern nicht automatisch den tatsächlichen Zweck eines Systems.
Ein KI-Register klingt zunächst wie ein Verwaltungsartefakt: eine Liste, ein Tool, ein paar Felder, fertig. Genau so werden viele Register auch gebaut – und genau deshalb funktionieren sie später weder im Audit noch im Betrieb. Denn ein Register, das nur „Daten sammelt“, wird schnell veraltet, erzeugt Diskussionen und wird umgangen. Ein Register, das dagegen Audit und Betrieb bedient, ist etwas anderes: Es ist die zentrale Steuerungsspur für Verantwortlichkeiten, Klassifizierung, Änderungen und Nachweise. Und es ist vor allem so gestaltet, dass es im Alltag genutzt wird, nicht nur im Prüfungsfall.

