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Markus Groß ist Gründer und Administrator dieses Blogs und verfügt über umfassende Erfahrung in strategischen IT-Themen. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt auf IT-Governance und Compliance, insbesondere in der Anwendung von COBIT, der Umsetzung regulatorischer Anforderungen wie DORA oder NIS2 und dem Aufbau belastbarer Steuerungsstrukturen. Im Bereich Service-Management bringt er langjährige Praxis mit ITIL sowie der Einführung von Best Practices ein.

Ein weiterer Kernbereich seiner Arbeit ist die Informationssicherheit, mit besonderem Fokus auf den Aufbau und die Weiterentwicklung von ISMS nach ISO27001 sowie BSI IT-Grundschutz, die Entwicklung von Sicherheitsstrategien und die Umsetzung von BYOD-Konzepten. Darüber hinaus ist Markus Groß versiert im Projektmanagement und wendet Methoden wie PRINCE2, LEAN/SIX SIGMA und agile Ansätze gezielt an, um Projekte effizient und erfolgreich zu steuern.

In seinen Beiträgen verbindet er fundierte Analysen mit praxisnahen Empfehlungen. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern tiefgehende, sachlich fundierte Einblicke zu geben, die sie in der strategischen Ausrichtung ebenso unterstützen wie in der operativen Umsetzung von IT-, Sicherheits- und Compliance-Vorhaben.

EU AI Act: So bauen Sie ein KI-Register, das Audit und Betrieb gleichzeitig bedient

EU AI Act: So bauen Sie ein KI-Register, das Audit und Betrieb gleichzeitig bedient

Einordnung zum Veröffentlichungszeitpunkt: Ein KI-Register sollte Einsatz, Verantwortlichkeiten und Risikoeinordnung getrennt von den jeweils maßgeblichen Anwendungsfristen führen. Änderungen am regulatorischen Fahrplan sind ein Anlass zur Überprüfung des Registers; sie ändern nicht automatisch den tatsächlichen Zweck eines Systems.

Ein KI-Register klingt zunächst wie ein Verwaltungsartefakt: eine Liste, ein Tool, ein paar Felder, fertig. Genau so werden viele Register auch gebaut – und genau deshalb funktionieren sie später weder im Audit noch im Betrieb. Denn ein Register, das nur „Daten sammelt“, wird schnell veraltet, erzeugt Diskussionen und wird umgangen. Ein Register, das dagegen Audit und Betrieb bedient, ist etwas anderes: Es ist die zentrale Steuerungsspur für Verantwortlichkeiten, Klassifizierung, Änderungen und Nachweise. Und es ist vor allem so gestaltet, dass es im Alltag genutzt wird, nicht nur im Prüfungsfall.


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AI Act in Einkauf & Vendor Management: Die unterschätzte Frontlinie der Compliance

AI Act in Einkauf & Vendor Management: Die unterschätzte Frontlinie der Compliance

Als über den EU AI Act gesprochen wird, landen die Gespräche oft sehr schnell bei Governance-Strukturen, Risikoklassen, Registern und internen Prüfprozessen. Das ist wichtig – aber es blendet eine Realität aus, die in vielen Unternehmen darüber entscheidet, ob AI-Compliance überhaupt kontrollierbar wird: Der größte Teil der KI, die heute genutzt wird, wird nicht „gebaut“, sondern eingekauft. Und genau deshalb ist Einkauf und Vendor Management die unterschätzte Frontlinie.

Das klingt zunächst nach Zuständigkeitsdebatte, ist aber in Wahrheit eine Steuerungsfrage. Denn wenn KI-Funktionen in Standardsoftware, Cloud-Services, Plattformen oder Dienstleisterleistungen stecken, dann entstehen Pflichten und Risiken dort, wo Sie als Kunde Einfluss nehmen können: in Beschaffung, Vertragsgestaltung, laufender Steuerung und Exit-/Fallback-Logik. Wenn diese Hebel nicht sauber gesetzt sind, kann die beste interne Governance im Alltag kaum greifen. Dann haben Sie vielleicht ein KI-Register – aber die wesentlichen Informationen fehlen. Oder Sie haben eine Klassifizierung – aber kein vertragliches Fundament, um Nachweise einzufordern. Oder Sie haben Regeln – aber keine Routine, um Änderungen des Anbieters rechtzeitig zu erkennen.


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AI Governance: Das Minimum, das Sie brauchen – und das Maximum, das sinnvoll ist

AI Governance: Das Minimum, das Sie brauchen – und das Maximum, das sinnvoll ist

AI Governance ist gerade dabei, zwei typische Extreme zu produzieren. Das erste Extrem ist „wir machen erst mal gar nichts, bis alles klar ist“. Das zweite Extrem ist „wir bauen sofort ein großes Programm, das alles abdeckt“. Beides führt in der Praxis selten zu einem stabilen Ergebnis. Das erste Extrem endet meistens in Schattennutzung und hektischer Nacharbeit. Das zweite endet oft in Überkomplexität, Widerstand und Workarounds. Die brauchbare Mitte ist unspektakulärer: Sie definieren ein Minimum, das sofort handlungsfähig macht – und ein Maximum, das sinnvoll ist, wenn Volumen, Kritikalität und externe Anforderungen steigen.

Der Trick dabei ist, AI Governance nicht als neues „Thema“ zu behandeln, sondern als Erweiterung dessen, was gute Organisationen ohnehin tun: Entscheidungen vorbereiten, Risiken steuern, Änderungen kontrollieren, Nachweise so ablegen, dass sie im Ernstfall und im Audit funktionieren. KI bringt dabei nur eine neue Dynamik hinein: Systeme verändern sich schneller (Modelle, Daten, Features), ihre Wirkung ist oft schwerer intuitiv einzuschätzen, und viele Bausteine liegen außerhalb Ihres direkten Einflusses (Cloud-Services, Anbieter, Modelle von Dritten). Genau deshalb braucht es eine Governance, die nicht nur „schön“ aussieht, sondern im Alltag belastbar ist.


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AI Act & Risikoklassen: Die häufigsten Fehlklassifizierungen (und ihre Folgen)

AI Act & Risikoklassen: Die häufigsten Fehlklassifizierungen (und ihre Folgen)

Einordnung zum Veröffentlichungszeitpunkt: Die Risikoeinordnung richtet sich nach Zweck und Einsatzkontext. Sie ist von der Frage zu trennen, wann eine konkrete Pflicht anwendbar wird. Ein gemeinsamer Stichtag für sämtliche KI-Systeme wäre deshalb keine tragfähige Planungsgrundlage.

Auf dem Papier wirkt die Risikologik des EU AI Act zunächst wie eine saubere Sortierung: Einordnen, Pflichten ableiten, fertig. In der Praxis ist genau dieser Schritt einer der größten Stolpersteine. Nicht, weil Teams das Thema „nicht verstehen“, sondern weil Klassifizierung im Alltag selten an einem klaren, stabilen Entscheidungsprozess hängt. Stattdessen passiert sie oft nebenbei: im Projekt, im Einkauf, in der IT, manchmal in der Fachabteilung – je nachdem, wer gerade am schnellsten ist. Das Ergebnis ist dann eine Mischung aus gut gemeinten Annahmen und unvollständigen Informationen. Und genau dort entstehen Fehlklassifizierungen.


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EU AI Act: Der schnellste Weg zur Governance-Struktur, die wirklich skaliert

EU AI Act: Der schnellste Weg zur Governance-Struktur, die wirklich skaliert

Einordnung zum Veröffentlichungszeitpunkt: Die Anwendung des AI Act erfolgt gestaffelt und hängt von der Rolle sowie dem jeweiligen System oder Modell ab. Die Regeln für verbotene Praktiken gelten bereits seit Februar 2025, die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Ein Governance-Aufbau sollte deshalb bestehende Pflichten von später anwendbaren Anforderungen unterscheiden. Quelle

Es gibt zwei typische Reaktionen, wenn der EU AI Act im Unternehmen „landet“: Entweder wird er als reines Rechtsprojekt verstanden („Jura klärt, IT liefert irgendwann nach“). Oder er wird als Technikthema gesehen („Wir machen ein KI-Register, dann passt das schon“). Beide Perspektiven greifen zu kurz. Der EU AI Act ist vor allem eine Steuerungsfrage: Wer entscheidet was, nach welchen Kriterien, mit welchem Nachweis – und wie bleibt das auch dann tragfähig, wenn aus 5 KI-Anwendungen plötzlich 50 werden?


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