Einordnung zum Veröffentlichungszeitpunkt: Die Anwendung des AI Act erfolgt gestaffelt und hängt von der Rolle sowie dem jeweiligen System oder Modell ab. Die Regeln für verbotene Praktiken gelten bereits seit Februar 2025, die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025. Ein Governance-Aufbau sollte deshalb bestehende Pflichten von später anwendbaren Anforderungen unterscheiden. Quelle
Es gibt zwei typische Reaktionen, wenn der EU AI Act im Unternehmen „landet“: Entweder wird er als reines Rechtsprojekt verstanden („Jura klärt, IT liefert irgendwann nach“). Oder er wird als Technikthema gesehen („Wir machen ein KI-Register, dann passt das schon“). Beide Perspektiven greifen zu kurz. Der EU AI Act ist vor allem eine Steuerungsfrage: Wer entscheidet was, nach welchen Kriterien, mit welchem Nachweis – und wie bleibt das auch dann tragfähig, wenn aus 5 KI-Anwendungen plötzlich 50 werden?

