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Kommt 2014 der BYOD-Boom?

Kommt 2014 der BYOD-Boom? Kommt 2014 der BYOD-Boom?

Sowohl den Bring Your Own Device (BYOD)- als auch den Mobile Device Management (MDM)-Markt kann man bei der Betrachtung aktueller Studien bereits jetzt schon nicht gerade als unterentwickelt bezeichnen. Dennoch soll es laut einer Studie die Egnyte im November 2013 durchgeführt hat erst im Jahr 2014 erst richtig mit der breiten Umsetzung losgehen. Das Ergebnis haben die Studienmacher in einer übersichtlichen Infografik „BYOD Boom – 2014 will be the Year the Enterprise goes Mobile“ erläutert. Hierfür wurden Quellen, Fakten und Studien von namhaften Beratungshäusern wie Morgan Stanley, ABI Research, IDG, Forbes und einiger weiteren zu einer Metastudie aggregiert. Bei dieser Auswertung kam unter Anderem deutlich heraus, dass die Nutzung von Tablet Computern in Unternehmen im Jahr 2014 mehr verdoppeln soll. Eine weitere Erkenntnis der Auswertung ist, dass bereits jetzt 65 Prozent aller Firmenangestellten Ihr eigenes Smartphones als ein zuverlässiges Arbeitsgerät bezeichnen, auch wenn nicht zwingend eine BYOD-Strategie im Unternehmen vorhanden ist. Dennoch planen über 30 Prozent der befragten Unternehmen, ihren Angestellten bis 2016 keine Firmenhandys mehr zu beschaffen. Dies ist offenbar der Tatsache geschuldet, dass rund 80 Prozent der Studienteilnehmer bereits 2013 doppelt so viele nutzbarere BYOD-Geräte im Firmennetzwerk angebunden haben als noch laut der Vorgänger Studie aus dem Jahr 2011.

Weitere Infos und Detailbetrachtungen finden sich in der von Egnypte erstellten Infografik:

 

Infografik von Egnypte 2013

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Bis zum Jahr 2018 soll es mehr als eine Milliarde ...
Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitnehmer...

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Kommentare 17

Felix Scholz am Montag, 21. April 2014 14:21

Mich interessiert besonders, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welches erste Signal wäre dafür im Alltag wirklich aussagekräftig?

Mich interessiert besonders, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welches erste Signal wäre dafür im Alltag wirklich aussagekräftig?
Gäste - Franziska Schmitt am Montag, 21. April 2014 16:12

Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.

Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.
Eva Wolff am Montag, 21. April 2014 17:34

Ich würde außerdem festhalten, welche Annahmen hinter der Bewertung stehen. Ändern sie sich, sollte nicht einfach derselbe Status fortgeschrieben werden.

Ich würde außerdem festhalten, welche Annahmen hinter der Bewertung stehen. Ändern sie sich, sollte nicht einfach derselbe Status fortgeschrieben werden.
Markus Groß am Dienstag, 22. April 2014 07:28

Beides gehört zusammen: ein überschaubarer Einstieg und eine klare Konsequenz bei Abweichungen. Ohne diese Konsequenz bleibt auch eine gute Kennzahl letztlich informativ statt steuernd.

Beides gehört zusammen: ein überschaubarer Einstieg und eine klare Konsequenz bei Abweichungen. Ohne diese Konsequenz bleibt auch eine gute Kennzahl letztlich informativ statt steuernd.
Gäste - Holger Böttcher am Dienstag, 22. April 2014 10:08

Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.

Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Felix Scholz am Montag, 21. April 2014 16:08

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

Das wirft eine praktische Frage auf. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Frank Franke am Dienstag, 22. April 2014 07:05

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Tobias Roth am Dienstag, 22. April 2014 12:38

Mich würde noch interessieren, wer bei privaten Geräten die erste Überprüfung anstößt und das Ergebnis festhält. Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden.

Mich würde noch interessieren, wer bei privaten Geräten die erste Überprüfung anstößt und das Ergebnis festhält. Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden.
Frank Franke am Sonntag, 04. Mai 2014 07:16

Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Ein weiterer Punkt: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Martin Lorenz am Sonntag, 04. Mai 2014 07:45

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Julia Reuter am Sonntag, 04. Mai 2014 09:49

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Robert Voigt am Mittwoch, 11. Juni 2014 07:36

Wie würdet ihr Trennung privater und dienstlicher Daten konkret prüfen, wenn ein Dienstleister einen Teil der Umsetzung übernimmt?

Wie würdet ihr Trennung privater und dienstlicher Daten konkret prüfen, wenn ein Dienstleister einen Teil der Umsetzung übernimmt?
Markus Groß am Mittwoch, 11. Juni 2014 08:24

Für diesen Fall wäre mein Ansatz: die erwarteten Ergebnisse und Übergaben konkret vereinbaren; ein Vertrag allein belegt noch keine Umsetzung. Damit bleibt sichtbar, was entschieden wurde und was noch offen ist. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Für diesen Fall wäre mein Ansatz: die erwarteten Ergebnisse und Übergaben konkret vereinbaren; ein Vertrag allein belegt noch keine Umsetzung. Damit bleibt sichtbar, was entschieden wurde und was noch offen ist. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - Martin Lorenz am Sonntag, 13. Juli 2014 16:32

Ein weiterer Punkt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Ein weiterer Punkt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Julia Reuter am Dienstag, 22. April 2025 07:05

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Frank Franke am Dienstag, 22. April 2025 07:42

Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Patrick Schulte am Donnerstag, 16. Juli 2020 09:01

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung sollte auch feststehen, welche Annahmen der Bewertung zugrunde liegen. Sonst wird ein Status leicht länger fortgeschrieben als sinnvoll.

Für eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung sollte auch feststehen, welche Annahmen der Bewertung zugrunde liegen. Sonst wird ein Status leicht länger fortgeschrieben als sinnvoll.
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