

Doch gibt es nicht nur Vorteile für Arbeitgeber durch Bring your own Device, auch Mitarbeiter profitieren davon.
So kann auch der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Durch die Tatsache, dass das private Device beruflich genutzt wird, kann es von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch durch eine Anreizsystem in Form von Kompensation kann der Mitarbeiter Kosten bei der Anschaffung neuer Geräte, Mobilfunkkosten oder Wartung sparen.
Dennoch gibt es auch nicht monetäre Anreize, wie die Wahlfreiheit bei den Devices oder die flexiblere Arbeitsplatzgestaltung. Bei Bring your own Device entsprechen die Endgeräte den Anforderungen der Mitarbeiter, was sie mehr motiviert. Auch erreichen Trends so den Arbeitsmarkt schneller, als wenn ganze Unternehmen ihre eigenen Einkaufsabteilungen umstellen müssen.
Ein weiterer Vorteil für den Mitarbeiter ist es, dass er sich nicht täglich von dem privaten auf das dienstliche Endgerät umgewöhnen muss, was je nach Betriebssystem eine große Änderung bedeuten kann.
Ein letzter Vorteil ist es, dass kurze private Tätigkeiten einfacher am Arbeitsplatz durchgeführt werden können.
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Kommentare 19
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Die Trennung zwischen Durchführung und Wirkung hilft. So könnte man klein anfangen, ohne die spätere Bewertung dem Bauchgefühl zu überlassen.
Eine Frage zur Umsetzung: Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?
Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Wie lässt sich bei privaten Geräten vermeiden, dass offene Punkte zwischen zwei Zuständigkeiten liegen bleiben? Damit bliebe auch eine spätere Anpassung nachvollziehbar.
Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Wie lässt sich bei Supportgrenzen und Kostenverteilung vermeiden, dass offene Punkte zwischen mehreren Zuständigkeiten liegen bleiben?
Ich würde den offenen Punkt mit einem Verantwortlichen, einem Termin und einem überprüfbaren Ergebnis verbinden. Bei mehreren Beteiligten sollte außerdem klar sein, wer eine Entscheidung herbeiführt. Für Supportgrenzen und Kostenverteilung würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Wo würdet ihr bei Trennung privater und dienstlicher Daten anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?
Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Trennung privater und dienstlicher Daten sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Daran würde ich anknüpfen. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Der Grundgedanke passt für mich. Trotzdem: Wie verhindert man, dass die Verantwortung zwischen mehreren Beteiligten hängen bleibt? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Bei fehlenden Informationen würde ich die Unsicherheit sichtbar machen und eine vorläufige Entscheidung mit klarer Wiedervorlage treffen. Einfach so zu tun, als wäre alles bekannt, wäre die schlechtere Grundlage. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist.
Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen.
Das klingt nachvollziehbar, aber der Aufwand ist damit noch nicht geklärt. Welchen Teil würdest du zuerst angehen? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.