

Vor wenigen Jahren hätte das keiner gedacht: Die Klasse "Smartphones "sind erst wenige Jahre alt und gehören heute schon zum Alltag von vielen Menschen. Das erste Apple iPhone kam Mitte 2007 auf den Markt. Bereits damals erklärte Professor Borcher im Jahr 2007 visionär in einem Interview mit der Mobilfunk Fachzeitschrift „Connect“, dass „es den Markt revolutionieren (wird).“ Es war das erste Smartphone, das diesen Namen verdiente, auch wenn vorher schon Handys teilweise so bezeichnet wurden.
Heute ist bereits jedes zweite Handy ein Mobilfunkgerät vom Typ Smartphone. Es ermöglicht, das Internet mobil zu nutzen. „64% greifen täglich mit ihrem Smartphone auf das Internet zu und verlassen das Haus nie ohne ihr Gerät.”Dieser rasante Bedeutungszuwachs in so kurzer Zeit wurde dadurch ermöglicht, dass es immer mehr Anbieter gab, die Preise günstiger wurden und sich die einhergehenden Verträge mit flexiblen Finanzierungsmodellen an den Bedürfnissen der Käufer ausrichteten. Auch Unternehmen und Institutionen erkennen die Bedeutung und nutzen das Smartphone zu Werbe- und Marketingzwecken, indem sie zum Beispiel Anwendungen (Apps) bereitstellen. Vor dem iPhone waren Handys dumm. Steve Jobs hat die Smartphones smart gemacht. Mit der Möglichkeit, durch kleine Zusatzprogramme („Apps”), sein Mobiltelefon in ein digitales Schweizer Taschenmesser zu verwandeln, hat der große Visionär den Telekommunikationsmarkt gehörig aufgemischt.
Aber was macht das Smartphone eigentlich so smart? „Ein Smartphone ist ein multifunktionales Mobiltelefon. Es bietet im Regelfall den Leistungsumfang eines Personal Digital Assistants (PDA) und stellt somit eine Unterkategorie der Electronic Organizer dar. (Definition laut Wikipedia)“ Was ein Smartphone vom einem Personal Digital Assistant oder Electronic Organizer im Wesentlichen unterscheidet, ist einerseits eine offengelegte Programmierschnittstelle, die es dem Benutzer ermöglicht, Programme von Drittherstellern sogenannte Apps zu installieren und andererseits die Verwendung von weiterführenden und integrierten Bewegungs-, Lage-, Magnetfeld-, Licht- und Näherungssensoren.
Typisch für ein Smartphone wie das iPhone ist dessen (Multi-)Touch-Funktionalität, die über eine Bedienung des druckempfindlichen kapazitiven oder transitiven Bildschirms erfolgt, auch Touchscreen genannt, und ein Betriebssystem, welches hauptsächlich über diesen Touchscreen bedient wird. iOS von Apple, Windows Mobile von Microsoft und Android von Google sind derzeit die bekanntesten Betriebssysteme. Die gängigsten Funktionen sind Navigationssysteme, mobiler Internetzugang, umfassende Medienwiedergabe, interner Datenspeicher für Apps und Anwendungsdaten sowie eine Foto- beziehungsweise Videokamera.
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Kommentare 20
Eine Frage zur Umsetzung: Welche Regeln sind bei der mobilen Nutzung besonders wichtig für einen praktikablen Einstieg?
Ich würde Datenzugriff, Verlust eines Geräts und Unterstützung der Nutzer getrennt betrachten. Dafür braucht es verständliche Regeln und Ansprechpartner.
Welche Annahme sollte man bei der mobilen Nutzung zuerst hinterfragen, wenn das Ergebnis anders ausfällt als erwartet? Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden.
Spannend finde ich die praktische Seite: woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Reicht dafür zunächst ein kleiner Pilot oder braucht es sofort einen breiteren Ansatz?
Für mich wäre ein begrenzter Anwendungsfall der beste Einstieg. Dann sieht man relativ schnell, ob die Information tatsächlich zu einer anderen Priorität oder Entscheidung führt.
Den Pilotgedanken finde ich gut. Ergänzen würde ich eine klare Schwelle: Ab wann führt das Ergebnis zu einer Entscheidung und wann bleibt es nur eine Beobachtung?
Der Pilot ist aus meiner Sicht sinnvoll, wenn er nicht nur die formale Durchführung prüft. Entscheidend ist, ob anschließend eine bessere oder schnellere Entscheidung möglich ist.
Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Wo liegt für dich die Grenze zwischen einer Geräteschwachstelle und einem organisatorischen Problem? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Daran würde ich anknüpfen. Ich würde beides getrennt untersuchen. Eine technische Absicherung kann unklare Zuständigkeiten oder unkontrollierte Datenwege nicht vollständig ausgleichen.
Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen.
Dazu eine Rückfrage: Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden?
Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Die Funktion wäre für mich nur ein Baustein. Entscheidend wäre auch, wer den Zustand überprüft und wie mit Geräten umgegangen wird, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Beim Prinzip bin ich dabei. Bei der Umsetzung könnte aber gerade die Übergabe zwischen zwei Zuständigen schwierig werden.
Der Umfang müsste zur Bedeutung der betroffenen Leistung passen. Weniger Detail kann vernünftig sein, solange die wesentlichen Entscheidungen und Abhängigkeiten nachvollziehbar bleiben. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Die Funktion wäre für mich nur ein Baustein. Entscheidend wäre auch, wer den Zustand überprüft und wie mit Geräten umgegangen wird, die die Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Danke für die Präzisierung. Für mich wäre die Wirkung im Betrieb die interessantere Rückmeldung als die reine Vollständigkeit der Unterlagen. Die Ausgangsfrage „Wie viel Schutz bringt eine Sicherheitsfunktion, wenn Updates und Berechtigungen nicht gepflegt werden?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.
Welche Annahme sollte bei Absicherung mobiler Zugriffe nach einer größeren Veränderung erneut geprüft werden?
Ich würde die Annahmen hinter der bisherigen Entscheidung sichtbar machen. Ändert sich eine wesentliche Voraussetzung, braucht es eine erneute Bewertung ihrer Auswirkungen. Für Absicherung mobiler Zugriffe würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Welche minimale Lösung wäre für Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben vertretbar, wenn unter Zeitdruck eine Ausnahme erforderlich wird?
Ich würde die Ausnahme befristen und mit einem benannten Verantwortlichen sowie einer späteren Überprüfung verbinden. Entscheidend wäre für mich, ob das Ergebnis für den konkreten Fall nachprüfbar bleibt. Bei Abwägung von Bedienbarkeit und Sicherheitsvorgaben sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.