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Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt?

Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt? Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt?

Wenn ich mein Gerät mit ins Unternehmen bringe, habe ich sehr viele Vorteile auf meiner Seite. Ich darf mein Smartphone nutzen, mein Tablet oder mein Notebook. Ich darf mit den Geräten arbeiten, die mir bekannt sind und somit kann ich auf jeden Fall bessere Arbeit leisten. Aber was ist, wenn mein Job gar nicht so sicher ist und ich eines Tages gehen muss? Was passiert denn dann mit den Firmendaten? Wozu verpflichte ich mich? Oder was ist, wenn ich das Unternehmen freiwillig verlasse, vielleicht wegen eines anderen Jobs oder weil ich ein Baby erwarte?

Es gibt unzählige Fragen, die ein Arbeitnehmer sich stellen kann, wenn er sein privates Gerät mit in die Firma bringen kann und dort für die Arbeit nutzt. BYOD ist recht interessant, denn man kennt sein eigenes Gerät immer noch am besten und arbeitet damit auch viel effektiver. Aber man möchte auch keine Probleme bekommen, wenn man sein Arbeitsverhältnis kündigt oder einem gekündigt wird oder man in Rente geht. Natürlich hat der Arbeitgeber das Verfügungsrecht und man darf die Daten nicht weiter nutzen.

Grundsätzlich ist das aussagekräftig, was zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich festgehalten wurde. Muss man die Geräte erst einmal den Arbeitgeber überlassen, damit er alle Firmendaten löscht? Muss man die Geräte selbst von den Firmendaten befreien und dem Arbeitgeber beweisen, dass alles gelöscht worden ist? Die Gesetzte sagen aus, dass man die Privatgeräte, die auf der Arbeit genutzt wurden, von allen Geschäftsdaten befreit werden müssen. Erst einmal muss man dem Arbeitgeber alle Daten zukommen lassen und diese dann unwiederbringlich löschen. Und natürlich kann der Arbeitgeber darauf bestehen, darauf eine Einsicht zu haben, um wirklich sicher zu gehen.

BYOD ist eine sehr gute Sache, so lange niemand gekündigt wird. Das ist gar keine Frage. Wenn jedoch die Kündigung ausgesprochen wird, kann es schwierig werden, wenn man als Arbeitgeber nicht alles schriftlich festgehalten hat und der ehemalige Arbeitnehmer nicht erreichbar ist. Fakt ist aber auch: Ein Arbeitnehmer macht sich strafbar, wenn er sich aus Rache einer Kündigung dazu niederlässt, wichtige Firmendaten weiter zu geben. Das sollte man auf jeden Fall lassen und auch nicht aus Sturheit nicht erreichbar sein. Man kann ganz normal mit dem Arbeitgeber kommunizieren, denn gerade Firmendaten sind ein sehr heikles Thema und wenn man belegen muss, dass man alles gelöscht hat, sollte man dies besser tun, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird. So grau manchmal die Rechte bei BYOD erscheinen mögen, in Sachen Datenschutz verstehen weder Anwälte noch Richter Spaß und genau deshalb, muss man hier agieren, wie von einem erwartet wird.

Und sollten der Arbeitgeber oder man selbst, wichtige Daten übersehen haben und man entdeckt Sie später, ist man dazu verpflichtet, den ehemaligen Arbeitgeber darüber zu informieren. Vielleicht braucht dieser die Daten noch und man muss sie ihm zukommen lassen. Darüber hinaus löscht man diese Daten dann, damit die privaten Geräte frei von den Firmendaten sind.

Klingt alles nicht so leicht, aber wirklich schwer ist es nicht. Meist bekommt man die Kündigung mit einem Datum und kann zusehen, dass man bis dahin alle Daten übermittelt und dann gelöscht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass man selbst die Kündigung einreicht. Auch dann kann man bis zur Kündigung noch alle Daten übermitteln, am besten im Beisein des Arbeitgebers oder eines Kollegen und dann alle Daten auf den privaten Geräten löschen. Hat man einen Zeugen an seiner Seite, kommen so keine Fragen mehr auf, was die Firmendaten angeht. Und man hat vor allem, falls der Arbeitgeber einem verdächtigt, Daten weitergegeben zu haben, obwohl man nicht mehr für die Firma arbeitet, einen Zeugen, das alle Daten gelöscht wurden.

Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken.
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Ein Überblick zu PRINCE2
Welche Vor- und Nachteile bringt BYOD einem Untern...

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Kommentare 25

Petra Winter am Donnerstag, 26. Januar 2017 19:29

Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?

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Gäste - Susanne König am Donnerstag, 26. Januar 2017 20:14

Ein kleiner Pilot erscheint mir sinnvoll. Wichtig wäre nur, vorher festzulegen, welches Ergebnis als Verbesserung gilt und wer es beurteilt.

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Moritz Schreiber am Freitag, 27. Januar 2017 07:19

Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.

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Markus Groß am Freitag, 27. Januar 2017 11:01

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.

Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gäste - Niklas Möller am Freitag, 27. Januar 2017 19:49

Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.

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Michael Seidel am Freitag, 27. Januar 2017 07:05

Den Punkt würde ich gern vertiefen. Wie würdest du Zuständigkeiten für private Geräte und betriebliche Anwendungen voneinander abgrenzen?

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Andreas Albers am Freitag, 27. Januar 2017 09:10

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.

Ich würde zuerst klären, welche Daten und Anwendungen betroffen sind. Daraus lassen sich Supportgrenzen und Verantwortlichkeiten ableiten.
Daniel Ahrens am Freitag, 27. Januar 2017 12:14

Welche Beobachtung wäre bei privaten Geräten ein ausreichender Anlass, die Entscheidung noch einmal aufzumachen? So ließe sich eine Abweichung früh erkennen.

Welche Beobachtung wäre bei privaten Geräten ein ausreichender Anlass, die Entscheidung noch einmal aufzumachen? So ließe sich eine Abweichung früh erkennen.
Gäste - Lena Busch am Freitag, 27. Januar 2017 19:00

Wo würdet ihr bei Supportgrenzen und Kostenverteilung anfangen, wenn die Zuständigkeit beim Übergang in den Betrieb unklar bleibt?

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Gäste - Ralf Jäger am Freitag, 27. Januar 2017 20:29

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.

Mein Vorschlag wäre, die Übergabe erst mit benanntem Verantwortlichen und nachvollziehbaren Abnahmekriterien abschließen. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Supportgrenzen und Kostenverteilung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Gäste - Florian Falk am Sonntag, 26. Februar 2017 08:42

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Dazu eine Rückfrage: Wie lässt sich die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten praktisch überprüfen? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Ines Henning am Sonntag, 26. Februar 2017 11:18

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Für mich wäre eine klare Grenze beim Zugriff entscheidend. Ein geschäftlicher Container wäre ein Ansatz; die privaten Inhalte sollten nicht einfach zum administrierbaren Unternehmensbestand werden. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Sophie Jansen am Sonntag, 26. Februar 2017 13:50

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Könnte diese Lösung nicht gerade bei kleinen Teams zu viel Aufwand verursachen? Ich würde die Mindestanforderung deutlicher abgrenzen. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Markus Groß am Sonntag, 26. Februar 2017 14:51

Für mich wäre eine kurze regelmäßige Überprüfung praktikabler als eine seltene große Überarbeitung. Änderungen im normalen Betrieb könnten dabei als Anlass dienen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Für mich wäre eine kurze regelmäßige Überprüfung praktikabler als eine seltene große Überarbeitung. Änderungen im normalen Betrieb könnten dabei als Anlass dienen. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Ines Henning am Mittwoch, 26. April 2017 12:33

Ein weiterer Punkt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ein weiterer Punkt: Was passiert beim Ausscheiden mit den Firmendaten, wenn das Gerät weiterhin privat benutzt wird? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Sophie Jansen am Mittwoch, 26. April 2017 12:48

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.

Ich sehe darin vor allem eine Gestaltungsfrage. Der Austritt gehört für mich schon in die Planung. Zugriff entziehen und Unternehmensdaten entfernen sind unterschiedliche Aufgaben, die getrennt beschrieben werden sollten. Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Gäste - Doris Ulrich am Samstag, 20. Juni 2026 10:53

Welche Annahme sollte bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts nach einer größeren Veränderung erneut geprüft werden?

Welche Annahme sollte bei Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts nach einer größeren Veränderung erneut geprüft werden?
Markus Groß am Samstag, 20. Juni 2026 12:46

Ich würde die Annahmen hinter der bisherigen Entscheidung sichtbar machen. Ändert sich eine wesentliche Voraussetzung, braucht es eine erneute Bewertung ihrer Auswirkungen. Für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.

Ich würde die Annahmen hinter der bisherigen Entscheidung sichtbar machen. Ändert sich eine wesentliche Voraussetzung, braucht es eine erneute Bewertung ihrer Auswirkungen. Für Ausscheiden und Verlust des privaten Geräts würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Gäste - Nora Sommer am Samstag, 25. Juli 2026 12:59

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.

Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Gäste - Florian Falk am Samstag, 25. Juli 2026 14:54

Daran würde ich anknüpfen. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.

Daran würde ich anknüpfen. Eine BYOD-Regelung müsste diese Fälle ausdrücklich unterscheiden. Der Kaufpreis allein sagt wenig darüber aus, ob das Modell insgesamt wirtschaftlich ist. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Gäste - Ines Henning am Samstag, 25. Juli 2026 17:24

Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist. Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?

Ich lese das etwas anders. Für mich steht zuerst die Frage im Raum, ob der zugrunde liegende Bedarf überhaupt ausreichend geklärt ist. Meine Ausgangsfrage bleibt: Wer trägt beim privaten Gerät eigentlich die Kosten für Support, Reparatur und einen möglichen Ausfall?
Markus Groß am Samstag, 25. Juli 2026 18:40

Ich würde die Ausnahme nicht verstecken, sondern mit Begründung, zuständiger Person und Prüfanlass festhalten. Dann kann man auch später erkennen, ob die Grundlage noch gilt. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Ich würde die Ausnahme nicht verstecken, sondern mit Begründung, zuständiger Person und Prüfanlass festhalten. Dann kann man auch später erkennen, ob die Grundlage noch gilt. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Daniel Ahrens am Samstag, 25. Juli 2026 21:42

Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Ich bleibe beim Aufwand etwas skeptisch. Eine kleine, überprüfbare Lösung könnte hier zunächst mehr bringen als ein umfassendes Konzept. Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Gäste - Nora Sommer am Sonntag, 26. Juli 2026 07:05

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.

Hier würde ich widersprechen: Ein zusätzlicher Prozess kann auch neue Reibung schaffen. Welche vorhandene Aufgabe könnte man damit zusammenführen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Lisa Neumann am Donnerstag, 21. Januar 2021 15:49

Mich überzeugt besonders der Bezug zu eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein konkreter Anwendungsfall könnte zeigen, wo der Ansatz noch zu abstrakt bleibt.

Mich überzeugt besonders der Bezug zu eine nachvollziehbare und im Alltag tragfähige Umsetzung. Ein konkreter Anwendungsfall könnte zeigen, wo der Ansatz noch zu abstrakt bleibt.
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