

Immer mehr Firmen setzen auf BYOD, was nichts anderes bedeutet, als dass man seine privaten Geräte mit in die Firma bringen darf. Aber hat das immer nur Vorteile oder hat man auch Nachteile dadurch? So manche Mitarbeiter haben schon erzählt, sie müssten immer ansprechbereit für den Chef oder Arbeitskollegen sein. Ist das wirklich so und wie kann man sich davor schützen?
Fangen wir mal von vorne an. Bring your own Device ist noch recht frisch in Deutschland, breitet sich aber aus wie ein Virus. Dies ist nur zu verständlich, denn immerhin kann ein Mitarbeiter mit seinem Laptop oft besser umgehen, als mit einem Firmengerät. Auch in Sachen Tablet und Smartphone ist dies nicht anders. Und genau hier liegt ein klarer Vorteil. Man kann als Arbeitnehmer so viel schneller arbeiten und dem Chef imponieren. Aber hat man erst einmal seine Handynummer weitergegeben, muss man Angst haben, ständig angerufen zu werden. Aber hier kann man klare Regeln aufsetzen. Entweder bezahlt der Chef den Bereitschaftsdienst, wenn man laufend an sein Handy soll und den Kollegen oder aber dem Chef helfen soll oder man einigt sich klar darauf, dass man die Firmennummer ignoriert, sobald man das Firmengebäude verlassen hat. Meistens akzeptiert der Chef dies, denn jeder Mitarbeiter hat natürlich ein Recht auf den regulären Feierabend. Manchmal ist es aber auch so, dass ein Chef argumentiert, dass der Mitarbeiter eine leichtere Arbeitsweise nutzt, wenn er seine Geräte mitbringt und daher auch bis zu einer gewissen Zeit erreichbar sein muss oder soll.
Wichtig ist, ob nun Mitarbeiter oder Chef, dass man vorab alles Wichtige klärt, wenn man BYOD ins Unternehmen einführt. Immerhin schützt man sich so vor großen Schwierigkeiten, die durchaus in der nächsten Zeit auftreten können. Denn BYOD ist nicht immer rechtlich perfekt abgesichert und es wird ständig zu Fragen kommen oder aber auch zu Streitereien. Umso besser man sich absichert, desto weniger Probleme gibt es auch.
Natürlich muss man als Arbeitnehmer auch gewisse Programme installieren, die der Sicherheit der Firma und natürlich auch der eigenen Sicherheit dienen. Hier kann man sich nicht gegen wehren, denn natürlich muss das Firmennetzwerk geschützt werden und das hat absolute Priorität. Denn ein Firmenchef muss auch immer die Kundendaten schützen.
Wenn sich beide Seiten einig sind, kann BYOD eingeführt und genutzt werden. Das Unternehmen spart hier dann teure Investitionen und auch Supportkosten, der Arbeitnehmer kann besser arbeiten und Aufträge sind schneller fertig. Man kann sofort und schnell auf die Projektdaten zugreifen und muss bei Kundenterminen nicht private und geschäftliche Geräte mitnehmen. Der Chef selbst hat die Aufgabe, sich um die vernünftige Sicherheit zu kümmern, dazu gehört die Virtualisierung, ebenso die Zugriffsberechtigung der Mitarbeiter, wobei der Chef selbst bestimmt, wer auf was zugreifen darf. Umso weniger Berechtigungen vorhanden sind, umso weniger Gefahren lauern natürlich. Aber dies ist immer eine Sache, wer wie arbeitet und das ein Chef das nicht ändern möchte, ist natürlich nur zu verständlich. Auch um die Verschlüsselungen muss man sich kümmern und wenn man dies nicht kann, muss man deshalb noch lange nicht auf BYOD verzichten. Der Fachmann wird es schon richten, darauf kann man sich auf jeden Fall verlassen. Weiterhin kann man sich aber auch Sicherheitssystemen zuwenden und kann so verhindern, dass unautorisierte Nutzer auf Daten zugreifen können, die sie absolut nichts angehen und die nur in Firmenhände gehören. Ein sehr beliebtes System nennt sich Mobile Device Management und wir MDM kurz genannt. Es ist eine sehr gute Hilfe, wenn man die Sicherheit erhöhen möchte, aber wer sich nicht auskennt, muss sich natürlich erst einmal einarbeiten. Dass dauert bei den Sicherheitssystemen im Grunde aber nicht lange.
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Kommentare 17
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Aus meiner Sicht sollte man mit einem kritischen, aber überschaubaren Fall beginnen. Daran werden fehlende Zuständigkeiten meist schneller sichtbar als in einer allgemeinen Bewertung.
Ich würde außerdem festhalten, welche Annahmen hinter der Bewertung stehen. Ändern sie sich, sollte nicht einfach derselbe Status fortgeschrieben werden.
Beides gehört zusammen: ein überschaubarer Einstieg und eine klare Konsequenz bei Abweichungen. Ohne diese Konsequenz bleibt auch eine gute Kennzahl letztlich informativ statt steuernd.
Das überzeugt mich. Ein konkreter Fall mit klarer Zuständigkeit und Nachprüfung dürfte mehr zeigen als ein umfangreiches Modell ohne praktische Rückkopplung.
Das wirft eine praktische Frage auf. Wie kann man solche Änderungen gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten praktikabel gestalten?
Früh erklären, welches Problem gelöst werden soll, und Rückmeldungen aus dem Alltag aufnehmen. Ohne diese Perspektive bleiben Regeln oft zu abstrakt.
Welcher konkrete Prüfpunkt wäre bei klare Zuständigkeiten im Arbeitsablauf für einen ersten Umsetzungsschritt besonders hilfreich?
Für den Einstieg würde ich einen klar abgegrenzten Ablauf mit einem erwarteten Ergebnis wählen. So lässt sich früh erkennen, wo Verantwortlichkeit, Nachweis oder praktische Umsetzung noch fehlen. Für klare Zuständigkeiten im Arbeitsablauf würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Welche Entscheidung müsste zu Einbindung der Betroffenen in Veränderungen zuerst fallen, wenn die verfügbaren Nachweise lückenhaft sind?
Ich würde zunächst die Lücke offen dokumentieren und einen überprüfbaren nächsten Schritt vereinbaren, statt Vollständigkeit zu unterstellen. Das schafft eine begrenzte, überprüfbare Arbeitsgrundlage für die weitere Umsetzung. Bei Einbindung der Betroffenen in Veränderungen sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.
Dazu eine Rückfrage: Welche Aufgaben eignen sich wirklich für dieses Arbeitsmodell, und welche nur eingeschränkt? Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Wie trennt man flexible Arbeit von der Erwartung ständiger Erreichbarkeit?
Das ist ein wichtiger Punkt. Ich würde Erreichbarkeit ausdrücklich vereinbaren. Die technische Möglichkeit, von überall zu arbeiten, wäre für mich noch keine Verpflichtung, jederzeit zu reagieren.
Das ist mir als Maßstab noch etwas zu weich. Welches Ergebnis müsste sich nach der Änderung nachweisbar verbessern? Diese Unterscheidung finde ich beim Thema dieses Beitrags besonders wichtig.
Ein vorhandener Nachweis wäre für mich zunächst nur ein Hinweis. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob er wirklich den betrachteten Ablauf und Zeitraum abdeckt. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Da kommen wir näher zusammen. Ein gemeinsamer Ablauf wäre überzeugender als zwei Verfahren, die im Ernstfall unterschiedliche Antworten geben. Die Ausgangsfrage „Wie trennt man flexible Arbeit von der Erwartung ständiger Erreichbarkeit?“ ist damit für mich noch nicht vollständig beantwortet.