

IT-Verantwortliche sehen den beruflichen Einsatz privater IT-Produkte als Sicherheitsrisiko. Dennoch hat der Großteil der Unternehmen keine BYOD-Richtlinien eingeführt. In einer jetzt veröffentlichten Studie von HP zeigt sich, dass IT-Entscheider BYOD häufig nicht als Teil von Enterprise Mobility wahrnehmen.
Die Studie bestätigt, dass mobiles Arbeiten an Bedeutung gewinnt. Auch wenn die Zahl der Desktop-PCs und Notebooks in den befragten Unternehmen ungefähr gleich bleiben wird, werden Arbeitnehmer künftig wesentlich häufiger ein Tablet, einen Hybrid-PC, ein Smartphone oder ein Phablet besitzen. Die Zahl der Tablets in Unternehmen steigt dabei am stärksten. 36 Prozent der Anwender werden im Jahr 2020 damit arbeiten, heute sind es lediglich 19 Prozent. Das größte Hemmnis bei der Anschaffung neuer mobiler Geräte ist für Unternehmer das Budget, das noch vor den Sicherheitsbedenken an erster Stelle rangiert.
Unternehmen behandeln BYOD häufig nicht als Bestandteil von Enterprise Mobility. 92 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Unternehmen für mobiles Arbeiten im Allgemeinen vorbereitet sei. Dennoch verfügen 70 Prozent der Unternehmen nicht über eigene BYOD-Richtlinien als Teil der IT-Strategie. Und das obwohl die Hälfte der IT-Entscheider in der Umfrage BYOD als eine Bedrohung für die IT-Sicherheit sieht.
Der Einsatz privater Geräte im Unternehmen erfordert zwangsläufig das Management unterschiedlicher Betriebssysteme. Es ist nachvollziehbar, dass in Unternehmen mit BYOD-Regelung laut den Studienergebnissen mehr unterschiedliche Betriebssysteme genutzt werden. Dabei liegt Android mit 40 Prozent klar vor iOS mit 24 Prozent. Im Gegensatz dazu setzen Firmen, die mobile Endgeräte zentral verwalten, am häufigsten Windows-kompatible Produkte ein.
| Hinweis: Teile dieses Beitrags könnten unter Einsatz von KI-gestützten Tools erstellt oder überarbeitet worden sein. Weitere Informationen finden Sie im Impressum/Disclaimer. | Marken- und Bildrechte: Dargestellte Logos und genannten Marken liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern. Nutzung erfolgt ausschließlich zu illustrativen Zwecken. |
Wenn Sie den Blog-Beitrag abonnieren, senden wir Ihnen eine E-Mail, sobald es Updates auf dieser Website gibt.

Kommentare 18
Der Beitrag trifft einen wichtigen Punkt. Mich würde interessieren, woran sich der praktische Nutzen des beschriebenen Vorgehens zuerst erkennen lässt. Welche Mindestinformation sollte dafür immer vorliegen?
Ich würde zunächst einen konkreten Ablauf auswählen und dort Ausgangslage, Entscheidung und Ergebnis gegenüberstellen. Sonst bleibt die Bewertung leicht abstrakt.
Zusätzlich sollte erkennbar sein, welche Quelle maßgeblich ist. Unterschiedliche Datenstände können sonst schon vor der eigentlichen Bewertung zu Scheingenauigkeit führen.
Genau diese Verbindung ist entscheidend: klein beginnen, aber Wirkung und Entscheidungsfolge vorher festlegen. So bleibt der Aufwand vertretbar und das Ergebnis trotzdem belastbar.
Gerade der feste Termin zur erneuten Bewertung ist wichtig. Andernfalls wird aus einer vorläufigen Annahme schnell ein dauerhafter Status.
Den Punkt würde ich gern vertiefen. Welche Annahmen sollte man prüfen, bevor man solche Ergebnisse auf die eigene Organisation überträgt?
Die Ausgangslage und die untersuchte Gruppe sind entscheidend. Ich würde zunächst vergleichen, ob die Rahmenbedingungen wirklich ähnlich sind.
Welche Beobachtung wäre bei der Übertragung auf die eigene Organisation ein ausreichender Anlass, die Entscheidung noch einmal aufzumachen? Damit ließe sich Wirkung von bloßer Aktivität besser unterscheiden. Der Maßstab sollte schon vor dem ersten Fall verständlich sein.
Welche Grenze sollte bei Auswahl und Größe der Stichprobe ausdrücklich festgelegt werden, damit der Umfang handhabbar bleibt?
Zunächst würde ich den konkreten Anwendungsfall und seine Grenzen festhalten. Ausnahmen sollten anschließend bewusst entschieden werden, damit der Umfang nicht unbemerkt wächst. Für Auswahl und Größe der Stichprobe würde ich den ersten Prüfschritt bewusst klein halten.
Wird hier die tatsächliche Nutzung gemessen oder eher die Absicht, etwas künftig einzuführen? Ich würde das am konkreten Anwendungsfall dieses Artikels festmachen.
Das ist ein wichtiger Punkt. Das wäre für mich ein wesentlicher Unterschied: Eine Erwartung ist noch kein Nachweis für eine erfolgreiche Umsetzung. Gerade bei dieser Fragestellung würde ich die Abwägung offen dokumentieren.
Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?
Daran würde ich anknüpfen. Ich würde die Ergebnisse zunächst auf die untersuchte Gruppe beziehen. Unternehmensgröße, Branche und Region können bei einer Übertragung auf den eigenen Betrieb viel ausmachen.
Für mich fehlt dabei noch der Umgang mit Ausnahmen. Wer darf abweichen und wie wird diese Entscheidung später nachvollzogen? Meine Ausgangsfrage bleibt: Wie stark hängt die Aussage der Studie von der Auswahl der befragten Unternehmen ab?
Der Umfang müsste zur Bedeutung der betroffenen Leistung passen. Weniger Detail kann vernünftig sein, solange die wesentlichen Entscheidungen und Abhängigkeiten nachvollziehbar bleiben. Das bezieht sich für mich auf den hier beschriebenen Ansatz.
Wo würdet ihr bei Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung anfangen, wenn mehrere Fachbereiche unterschiedliche Prioritäten haben?
Mein Vorschlag wäre, zuerst die betroffene Entscheidung und deren Auswirkungen klären, bevor gemeinsame Kriterien festgelegt werden. Anschließend sollte klar sein, wer die Wirkung prüft und wann erneut entschieden wird. Bei Unterschied zwischen Befund und Handlungsempfehlung sollte die Prüfung aus meiner Sicht auf den im Beitrag beschriebenen Zusammenhang begrenzt werden.