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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Doch gibt es nicht nur Vorteile für Arbeitgeber durch Bring your own Device, auch Mitarbeiter profitieren davon.
So kann auch der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Durch die Tatsache, dass das private Device beruflich genutzt wird, kann es von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch durch eine Anreizsystem in Form von Kompensation kann der Mitarbeiter Kosten bei der Anschaffung neuer Geräte, Mobilfunkkosten oder Wartung sparen.


Dennoch gibt es auch nicht monetäre Anreize, wie die Wahlfreiheit bei den Devices oder die flexiblere Arbeitsplatzgestaltung. Bei Bring your own Device entsprechen die Endgeräte den Anforderungen der Mitarbeiter, was sie mehr motiviert. Auch erreichen Trends so den Arbeitsmarkt schneller, als wenn ganze Unternehmen ihre eigenen Einkaufsabteilungen umstellen müssen.


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Bring your own device-Report

Bei einer nicht repräsentativen Online-Umfrage des IT-Beratungshauses Varonis haben sich 168 Unternehmen beteiligt. Die Aussagen der im Januar 2013 veröffentlichen Umfrage sind:

  • Jedes zweite Unternehmen hat bereits mindestens ein Endgerät verloren, auf dem wichtige Unternehmensdaten gespeichert waren.
  • 57 Prozent der Unternehmen schützen mobile Endgeräte mit Passwörtern, 24 Prozent setzen Verschlüsselungsmethoden ein, 35 Prozent können Mobilgeräte aus der Ferne zurücksetzen ("Remote Wipe").
  • 57 Prozent der Umfrageteilnehmer sehen im BYOD-Trend ein Risiko für ihre persönlichen Daten.

Wie die Varonis Studie aufzeigte, ist es fast 75 Prozent der Mitarbeiter erlaubt, über ihre privaten Geräte auf Unternehmensdaten zuzugreifen. Unabhängig davon, ob dies am Arbeitsplatz erlaubt ist, scheinen die Mitarbeiter tatsächlich nach ihren Geräten immer mehr "süchtig" zu sein. Dass dieser zunehmende Trend zum mobilen Arbeiten verstärkt zu Sicherheitsvorfällen und Datenverlusten führt, ist sehr wahrscheinlich, denn mobile Geräte stellen nach wie vor ein großes Sicherheitsrisiko dar. Die Hälfte der Befragten gab an, dass ein Mitarbeiter ihres Unternehmens bereits ein Gerät mit wichtigen Unternehmensinformationen verloren habe. Mehr als ein Fünftel berichtete von Sicherheitsproblemen in ihrem Unternehmen aufgrund eines verlorenen Geräts. Laut der Studie scheint die Einführung von BYOD-Richtlinien einen kleinen, wenn auch statistisch unbedeutenden positiven Effekt auf die Sicherheit zu haben. Denn in Unternehmen, die über BYOD-Richtlinien verfügen, ereigneten sich fünf Prozent weniger Sicherheitsvorfälle.


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Neue IBM Studie: zu viele Sicherheitslücken in mobilen Apps und Geräten

Eine gemeinsame Studie von IBM und dem Ponemon Institut kommt zum Ergebnis, dass mobile Applikationen und Geräte gravierende Sicherheitsmängel aufweisen. Fast 40 Prozent der größeren Unternehmen, darunter viele aus der Fortune-500-Liste, kümmern sich zu wenig um die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei der Entwicklung mobiler Apps für ihre Kunden. Zudem sind sowohl die unternehmenseigenen mobilen Geräte wie auch private Geräte der Mitarbeiter, die für Geschäftszwecke genutzt werden, zu wenig geschützt. Sie bieten damit ideale Einfallstore für Cyberattacken auf Unternehmens-, Kunden- und private Nutzerdaten.

Die Anzahl von Cyberattacken wächst auch auf mobile Endgeräte kontinuierlich. Zu jedem beliebigen Zeitpunkt werden weltweit über 11,6 Millionen mobile Geräte infiziert. Das Ponemon Institut hat daher gemeinsam mit IBM die Sicherheitspraktiken in über 400 großen Unternehmen untersucht. Mit dem Ergebnis, das ein durchschnittliches Unternehmen weniger als die Hälfte seiner Apps auf Sicherheitsmängel prüft. Etwa ein Drittel testet die Sicherheit ihrer Apps überhaupt nicht. Auch ein Ergebnis der Studie: Die Hälfte der befragten Unternehmen plant bisher keinerlei Budget für Maßnahmen zur mobilen Sicherheit.


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BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

BYOA - “Bring your own Apps” ist stark im Kommen

Lange Zeit galt in der Firmen-IT das Thema BYOD “Bring your own Device” als das neue Problem. Zunehmend wird jedoch das "devicelose"-Trendthema BYOA “Bring your own Apps” zu einem ernstzunehmenden Problem für die Sicherheit der Unternehmens-IT. Eine von der IT-Sicherheitsfirma McAfee durchgeführten Studie unter rund 600 IT-Verantwortlichen und Führungskräften hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Befragten unerlaubt private Anwendungen (Apps) für berufliche Zwecke nutzen. Neben dem Trend zu “Bring your own Device” geht die Entwicklung inzwischen also auch immer stärker zu “Bring your own Apps”.

Durch diese sogenannte „Schatten-IT“ werden unkalkullierbare Sicherheitslücken geschaffen, um die insbesondere IT-Verantwortliche eigentlich im besonderen Bescheid wissen müssten. Trotzdem nutzen vor allem gerade IT-Spezialisten private Anwendungen an bestehenden Richtlinien und Firmen-Policies vorbei, weil sie sich laut Studie von diesen Vorgaben zu sehr eingeschränkt und inflexibel fühlen.


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Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt?

Was wird aus den beruflichen Daten, wenn man das Unternehmen verlässt?

Wenn ich mein Gerät mit ins Unternehmen bringe, habe ich sehr viele Vorteile auf meiner Seite. Ich darf mein Smartphone nutzen, mein Tablet oder mein Notebook. Ich darf mit den Geräten arbeiten, die mir bekannt sind und somit kann ich auf jeden Fall bessere Arbeit leisten. Aber was ist, wenn mein Job gar nicht so sicher ist und ich eines Tages gehen muss? Was passiert denn dann mit den Firmendaten? Wozu verpflichte ich mich? Oder was ist, wenn ich das Unternehmen freiwillig verlasse, vielleicht wegen eines anderen Jobs oder weil ich ein Baby erwarte?

Es gibt unzählige Fragen, die ein Arbeitnehmer sich stellen kann, wenn er sein privates Gerät mit in die Firma bringen kann und dort für die Arbeit nutzt. BYOD ist recht interessant, denn man kennt sein eigenes Gerät immer noch am besten und arbeitet damit auch viel effektiver. Aber man möchte auch keine Probleme bekommen, wenn man sein Arbeitsverhältnis kündigt oder einem gekündigt wird oder man in Rente geht. Natürlich hat der Arbeitgeber das Verfügungsrecht und man darf die Daten nicht weiter nutzen.


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